Grundsätzlich ist es nötig, den Schaden am Fahrzeug von einem unabhängigen
Dritten bestätigen und schätzen zu lassen. Bei Schäden bis 500 Euro genügt
in der Regel ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt, darüber kann die
Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich sein, was sich
in der Regel ab 800 Euro empfiehlt. Wer ein Sachverständigengutachten
auch bei Schäden unter 500 Euro einholt, bleibt umgekehrt auf diesem Kosten
sitzen, da die Kosten für nicht erforderlich gehalten werden.
Rechtstipp: Wollen Sie ohne anwaltliche Hilfe selbst einen Sachverständigen
beauftragen, lassen Sie vorab den Schaden von dem Gutachter grob schätzen.
Kommt dieser zum Ergebnis, dass der Schaden keinesfalls über 500 Euro
liegt, sollten Sie von einem Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens absehen
oder erst die gegnerische Versicherung fragen, ob sie die Kosten übernimmt.
Zuletzt geändert am 03.02.2006
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