Sachverständigengutachten

Grundsätzlich ist es nötig, den Schaden am Fahrzeug von einem unabhängigen Dritten bestätigen und schätzen zu lassen. Bei Schäden bis 500 Euro genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt, darüber kann die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich sein, was sich in der Regel ab 800 Euro empfiehlt. Wer ein Sachverständigengutachten auch bei Schäden unter 500 Euro einholt, bleibt umgekehrt auf diesem Kosten sitzen, da die Kosten für nicht erforderlich gehalten werden.

Rechtstipp: Wollen Sie ohne anwaltliche Hilfe selbst einen Sachverständigen beauftragen, lassen Sie vorab den Schaden von dem Gutachter grob schätzen. Kommt dieser zum Ergebnis, dass der Schaden keinesfalls über 500 Euro liegt, sollten Sie von einem Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens absehen oder erst die gegnerische Versicherung fragen, ob sie die Kosten übernimmt.

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Zuletzt geändert am 03.02.2006

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