Beweismittel

Auch wenn der Unfallgegner sich am Unfallort äußerst kooperativ zeigt, schnelle Regulierung verspricht, sich hundertmal entschuldigt und die Sache auch noch so eindeutig aussieht, sollte man soweit wie möglich Beweise sichern. Jeder Beteiligte muss die Beweissicherung dadurch ermöglichen, dass er am Unfallort bleibt und seine Beteiligung vor allem den anderen Beteiligten offenbart. Das Dulden der Unfallaufklärung genügt, ein eigenes aufklärendes Handeln ist nicht erforderlich.

Nach einem Verkehrsunfall dürfen Unfallspuren nicht beseitigt werden, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden sind. Unfallspuren sind die sichersten Beweismittel und dienen daher der Aufklärung des Unfallgeschehens (§ 34 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung). Zuwiderhandlungen sind mit einer Geldbuße bedroht.

Beweismittel können folgendermaßen gesichert werden:

  • Die Standorte der Fahrzeuge, des genauen Standes der Räder und die Lage von Unfallopfern oder Fahrzeugteilen können markiert werden.
  • Bei schweren Unfällen sollten die Unfallfahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht verändert werden. Dagegen sind bei Bagatellunfällen die Fahrzeuge beiseite zu fahren, um den Verkehr nicht unnötig zu behindern und weitere Unfälle zu verhindern.
  • Umstehende nicht beteiligte Personen, die den Unfall beobachtet haben, können als Zeugen dienen, deshalb sollten Namen und Anschriften von ihnen notieren werden, gegebenenfalls zumindest die Kennzeichen Dritter, die etwas vom Unfallgeschehen mitbekommen haben.
  • Fotos von der Unfallstelle, der Anordnung der Fahrzeuge nach dem Unfall und von den Unfallschäden können sich später als nützlich erweisen. Es empfiehlt sich, als Autofahrer immer einen kleinen Fotoapparat im Handschuhfach mit sich zu führen.
  • Hilfreich kann auch eine Unfallskizze sein, die möglichst maßstabsgetreu die Unfallsituation und alle wesentlichen Verkehrsverhältnisse aufzeigt.
  • Daten des gegnerischen Fahrzeugs und Haltes sind zu sichern. Verschiedene Haftpflichtversicherungen halten kostenlose Unfallbögen als Vordrucke bereit. Dabei sollten Fahrzeugschein und Personalausweis der Beteiligten vorliegen, um auch tatsächlich die richtigen Daten aufzunehmen.

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