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Begünstigte Anlageformen Förderfähig sind Beiträge nur zu solchen Vorsorgeverträgen, die nach den Normen des Altersvermögensgesetzes als "Altersversorgungsvertrag" in einem speziellen Verfahren zugelassen ("zertifiziert") worden sind. Die Zulassungsprüfung wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) durchgeführt (§§ 10a, 82 EStG). Damit ein Vertrag das begehrte Zertifikat erhält, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein: - Gefördert werden grundsätzlich nur Anlagen, die bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres (bei Vertragsabschluss ab 2012 das 62. Lebensjahr) gebunden sind und nicht beliehen oder anderweitig verwendet werden können.
- Die Anlageformen müssen ab Auszahlungsbeginn eine lebenslange steigende oder gleich bleibende monatliche Leibrente zusichern; alternativ sind entsprechende Auszahlungen aus Fonds- oder Bankguthaben, die in der Leistungsphase ab Alter 85 mit einer Rentenversicherung verbunden sind, möglich. Eine Teilkapitalauszahlung ist jedoch in Höhe von bis zu insgesamt 30 % des zu Beginn der Auszahlungsphase vorhandenen Kapitals möglich.
- Eine frühere Inanspruchnahme des bis dahin angesparten Kapitals ist aber jederzeit zulässig. Das ist unschädlich, sofern das Guthaben umgehend in eine andere Riester-Police eingezahlt oder bei Scheidung auf den Ex-Partner übertragen oder für dessen Rentenanwartschaft verwendet wird. Beim Tod des Sparers ist das geförderte Vermögen auf einen auf den Namen des Ehegatten lautenden Altersvorsorgevertrag übertragbar.
- Zu Beginn der Auszahlungsphase müssen mindestens die eingezahlten Beträge (Eigenbeiträge und Zulagen) vom Anbieter zugesagt sein. Auch können die Anlageverträge mit einer Erwerbsminderungsrente und/oder einer Hinterbliebenenrente verbunden werden.
- Die Anlagen sind während der Ansparphase gesetzlich vor Pfändung sowie Anrechnung bei Sozial- und Arbeitslosenhilfe bzw. ab 1.1.2005 beim Arbeitslosengeld II geschützt.
- Für Vertragsabschlüsse seit dem 1.1.2006 sind geschlechtsneutrale Tarife (sog. Unisex-Tarife) zwingend vorgeschrieben.
Wer sich für eine "Riester-Rente" entscheidet, hat derzeit die Wahl zwischen mehr als 4.000 zertifizierten Produkten und den Angeboten aus Bank-, Fondssparplan oder einer Rentenversicherung. - Rentenversicherungen
Die Versicherer locken gleich bei Vertragsabschluß mit einer garantierten Rente. Die bringt unter Berücksichtigung der Überschussbeteiligung derzeit rund vier Prozent Rendite. Die Rentenvariante kommt vor allem für ältere Sparer in Betracht, die auf Grund der eher kurzen Restlaufzeit Wertschwankungen durch Fonds ausschließen wollen. - Banksparpläne
Sie eignen sich vor allem für ältere Sparer sowie Personen, die ihren Vertrag später für den geplanten Immobilienerwerb beleihen wollen. Anders als bei einer Rentenversicherung fallen mit dem Vertragsabschluß keine hohen Kosten an und der Anbieterwechsel ist vergleichsweise einfach. Sie werden allerdings nur von wenigen Instituten angeboten und führen eher ein Schattendasein. - Fondssparpläne
Sie eignen sich für die jüngere Generation. Das hohe Risiko bei Investments in Aktien wird bei einem Riester-Fondssparplan durch staatliche Zuschüsse sowie einer Kapitalgarantie zum Ende der Ansparzeit abgefedert. Bei Fondssparplänen wird allerdings ein Ausgabeaufschlag fällig. Dieser kann bis zu fünf Prozent betragen. Auf lange Sicht bieten Aktienfonds aber eine höhere Rendite als die Rentenversicherung. - Kreditverträge
Sie sind über das Eigenheimrentengesetz begünstigt. Dabei gibt es drei verschiedenen Varianten, entweder den Darlehensvertrag, der unmittelbar bei Kreditaufnahme abgeschlossen wird, ein Kombi-Produkt aus Sparvertrag mit einer Darlehensoption sowie ein Vorfinanzierungsdarlehen. - Bausparen
Diese Kombikredite bestehen aus einem Bausparvertrag und einem tilgungsfreien Darlehen, mit dem die Bausparkasse die Bausparsumme vorfinanziert. Bis zur Zuteilung zahlt der Kreditnehmer Zinsen für das Vorausdarlehen und Sparraten für den Bausparvertrag. Sobald der Bausparvertrag zugeteilt wird, löst er das Vorausdarlehen mit der Bausparsumme ab und zahlt danach die Raten für das Bauspardarlehen. Diese Finanzierungsform gilt als gefördertes Produkt, wenn unwiderruflich vereinbart wird, dass das Vorausdarlehen durch das im Rahmen eines Vertrages gebildete Altersvorsorgekapital getilgt wird. Auch die betriebliche Altersvorsorge durch Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden durch das AVmG in die geförderte Eigenvorsorge einbezogen. Voraussetzung ist dann jedoch, dass die Beiträge aus dem individuell versteuerten Einkommen geleistet werden.
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