Erben und Schenken Teil 1

Einführung

Nicht immer wird bereits zu Lebzeiten über die Vermögensübertragung im Erbfall nachgedacht. Besonders die Steuerfolgen werden selten mit einkalkuliert. Doch gerade hier können geplagte Steuerzahler ganz legal die Steuerlast um einiges verringern. Gefordert ist jedoch eine planvolle Vermögensübertragung.

Um diese zu gewährleisten, sind Kenntnisse über die erbschaftsteuerliche Belastung notwendig, aber auch das Wissen um lohnende Gestaltungsmöglichkeiten. Der vorliegende Beitrag informiert hierzu und gibt auch Hinweise zur Vermögensübertragung per Schenkung. Dabei gelten seit Januar 2009 neue Spielregeln, nach dem das Erbschaftsteuerreformgesetz in Kraft getreten war. Das gilt generell für alle Erbschaften und Schenkungen nach dem 31.12.2008 und auch für Todesfälle zwischen dem 1.1.2007 und dem 31.12.2008 - aber nur auf Antrag der Nachkommen. Über das Bürgerentlastungsgesetz gab es bereits die ersten Korrekturen am Gesetz, teilweise sogar rückwirkend ab 2009.

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