Die Erbschaftsteuerreform brachte an Neujahr 2009 geänderte Tarife und Wertansätze, wobei die Steuersätze ab 2010 in der Klasse II (z.B. Geschwister, Neffen und Nichten) durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz bereits wieder geändert worden sind. Dabei gibt es Verlierer und Profiteure. Das Gesetz zur Reform der Erbschaftsteuer vom 24.12.2008 (verkündet am 31.12.2008 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3018) setzte die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um, alle Vermögensarten und nicht nur Bankguthaben auf Marktniveau zu erfassen. Unter dieser Bedingung darf es dann in einem zweiten Schritt Vergünstigungen geben, etwa für Firmennachfolger oder Landwirte.
Bereits nach dem alten Rechts setzte das Finanzamt aktuelle Kurswerte von Wertpapieren und Guthabenstände bei Konten nebst aufgelaufener Zinsen an. Durch die anziehenden Freibeträge kann der Nachwuchs jetzt knapp doppelt und ein Enkel viermal soviel Geld geschenkt bekommen, ohne dass Steuern anfallen. Weniger eng Verwandte zahlen ab 2009 deutlich mehr Abgaben, auch wenn die Wertpapiere mit gleicher Bemessungsgrundlage den Besitzer wechseln.
Vor Fälligkeit überschriebene Lebensversicherungen werden stets mit dem aktuellen Rückkaufswert angesetzt. Bis 2008 zählte der zu Lebzeiten übertragene Vertrag nur mit zwei Drittel der eingezahlten Prämien, ein Bruchteil der angesparten Summe.
Eine Bewertung von Immobilien zum Marktpreis bringt ab 2009 ganz unterschiedliche Ergebnisse. Während das schuldenfreie Eigenheim mit bester Lage und Ausstattung leicht dreimal so teuer wie vorher wird, ist der Anstieg bei Mietimmobilien nicht unbedingt sicher oder zumindest nicht drastisch. Vom Verkehrswert werden pauschal 10 Prozent abgezogen, im Schnitt liegt der Aufpreis bei rund einem Drittel. Für entfernt oder überhaupt nicht Verwandte wirkt der anziehende Steuersatz auf einen höheren Hauswert.
Vor 2009 wurden Firmen und freiberufliche Praxen mit dem abgeschriebenen Buchwert minus dem Nominalwert der Schulden angesetzt. Damit fielen alle stillen Reserven steuerlich unter den Tisch. Von diesem Mini-Ansatz werden dann noch ein Freibetrag von 225.000 Euro und ein Bewertungsabschlag von 35 Prozent abgezogen. Das ändert sich jetzt gewaltig und führt zu deutlich anziehenden Preisen. Der Ansatz bei Betriebsvermögen von Einzelunternehmen, Freiberuflerpraxen, Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften ist der Verkehrswert. Generell müssen Freiberufler und Unternehmer daher von einem deutlich höheren Wert ihres Betriebsvermögens oder Anteilen an einer Personen- und Kapitalgesellschaft ausgehen. Die Buchwerte zählen nicht mehr und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie die künftigen Ertragsaussichten rücken stärker in den Blickpunkt.
Allerdings muss das nicht unbedingt zu einer höheren Steuerbelastung führen. Denn in einem zweiten Schritt bleiben 85 oder sogar 100 Prozent des Vermögens steuerfrei, wenn Bedingungen erfüllt sind. Die sind allerdings sehr scharf, dafür lässt sich hierüber eine Steuerfreistellung des Firmenerbes in Millionenhöhe erreichen - selbst beim nicht verwandten Nachfolger.
;nde bei Konten nebst aufgelaufener Zinsen an. Durch die anziehenden Freibeträge kann der Nachwuchs jetzt knapp doppelt und ein Enkel viermal soviel Geld geschenkt bekommen, ohne dass Steuern anfallen. Weniger eng Verwandte zahlen ab 2009 deutlich mehr Abgaben, auch wenn die Wertpapiere mit gleicher Bemessungsgrundlage den Besitzer wechseln.
Vor Fälligkeit überschriebene Lebensversicherungen werden stets mit dem aktuellen Rückkaufswert angesetzt. Bis 2008 zählte der zu Lebzeiten übertragene Vertrag nur mit zwei Drittel der eingezahlten Prämien, ein Bruchteil der angesparten Summe.
Eine Bewertung von Immobilien zum Marktpreis bringt ab 2009 ganz unterschiedliche Ergebnisse. Während das schuldenfreie Eigenheim mit bester Lage und Ausstattung leicht dreimal so teuer wie vorher wird, ist der Anstieg bei Mietimmobilien nicht unbedingt sicher oder zumindest nicht drastisch. Vom Verkehrswert werden pauschal 10 Prozent abgezogen, im Schnitt liegt der Aufpreis bei rund einem Drittel. Für entfernt oder überhaupt nicht Verwandte wirkt der anziehende Steuersatz auf einen höheren Hauswert.
Vor 2009 wurden Firmen und freiberufliche Praxen mit dem abgeschriebenen Buchwert minus dem Nominalwert der Schulden angesetzt. Damit fielen alle stillen Reserven steuerlich unter den Tisch. Von diesem Mini-Ansatz werden dann noch ein Freibetrag von 225.000 Euro und ein Bewertungsabschlag von 35 Prozent abgezogen. Das ändert sich jetzt gewaltig und führt zu deutlich anziehenden Preisen. Der Ansatz bei Betriebsvermögen von Einzelunternehmen, Freiberuflerpraxen, Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften ist der Verkehrswert. Generell müssen Freiberufler und Unternehmer daher von einem deutlich höheren Wert ihres Betriebsvermögens oder Anteilen an einer Personen- und Kapitalgesellschaft ausgehen. Die Buchwerte zählen nicht mehr und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie die künftigen Ertragsaussichten rücken stärker in den Blickpunkt.
Allerdings muss das nicht unbedingt zu einer höheren Steuerbelastung führen. Denn in einem zweiten Schritt bleiben 85 oder sogar 100 Prozent des Vermögens steuerfrei, wenn Bedingungen erfüllt sind. Die sind allerdings sehr scharf, dafür lässt sich hierüber eine Steuerfreistellung des Firmenerbes in Millionenhöhe erreichen - selbst beim nicht verwandten Nachfolger.
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Zuletzt geändert am 15.02.2010
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