Besteuerung der OHG

Einleitung

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) gehört zu den Personengesellschaften und ist besonders für kleinere Unternehmen eine häufig genutzte Rechtsform.

Der Zweck einer OHG ist auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet.
Gegenüber den Gläubigern haften die Gesellschafter - wie aus § 105 Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) hervorgeht - unbeschränkt.

Die OHG hat keine eigene Rechtsfähigkeit, ist aber einer juristischen Person angenähert: So kann sie unter ihrer Firma Rechte (z. B. Eigentum) erwerben und Verbindlichkeiten eingehen (§ 124 Absatz 1 HGB).
Träger des Gesellschaftsvermögens sind die Gesellschafter. Ihnen steht das Gesellschaftsvermögen zur gesamten Hand zu (§ 105 Absatz 3 HGB in Verbindung mit § 719 Bürgerliches Gesetzbuch).

Im Folgenden wird ein Überblick über die Steuerpflichten der OHG und der einzelnen Mitunternehmer gegeben. Dabei wird auf die drei Unternehmensphasen Gründung, laufende Geschäftstätigkeit und Einstellung des Geschäftsbetriebs eingegangen.

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