Veräußerung eines Betriebs, Teilbetriebs oder von Miteigentumsanteilen
Beispiel zum halben Steuersatz auf Firmenverkäufe:
Ergebnis: Der halbierte Steuersatz bringt per Saldo eine Ersparnis in Höhe von 16.358 Euro. Der halbierte Steuersatz – im vorherigen Beispiel 20,19 Prozent – darf nicht unter den Eingangssteuersatz von 15 Prozent fallen. Der Freibetrag gemäß § 16 Abs. 4 EStG kann nur gewährt werden, wenn der seinen Betrieb aufgebende Unternehmer im Zeitpunkt des Endes der Betriebsaufgabe das 55. Lebensjahr vollendet hat. Auf sein Alter zum Ende des Veranlagungszeitraums kommt es dabei nicht an BFH 28.11.2007, X R 24/07, BFH/NV 2008 S. 556). Sofern also ein Kauf kurz vor dem 55. Geburtstag ansteht, sollte dieser Termin für den Verkauf noch überschritten werden. Steuerlich maßgebend ist der Übergang des Eigentums und nicht der Vertragsabschluss.
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