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Unternehmenssteuerreform 2008 Neben Kapitalgesellschaften profitieren auch Personengesellschaften, zu denen die OHG gehört, von der Unternehmenssteuerreform 2008 profitieren. Zu erwähnen ist hier insbesondere der neue Investitionsabzugsbetrag sowie auf Antrag die Begünstigung von im Unternehmen verbleibenden (thesaurierten) Gewinnen. Im Einzelnen: - Bei gewerblichen Personenunternehmen wurde ab 2009 aus dem Halb- ein Teileinkünfteverfahren mit 40prozentiger Steuerfreiheit und 60prozentigem Ansatz der entsprechenden Aufwendungen. Das gilt für Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften und auch Veräußerungserträge, sofern der entsprechende Verkauf nach 2008 erfolgt.
- Die Reichensteuer von 45 Prozent bei Einkommen oberhalb von 250.000 Euro gilt seit 2008 auch für die Gewinneinkünfte, also für die Gesellschafter einer KG.
- Wegfall des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer
- Hinzurechnung aller Zinsen (Dauerschuld- und Kurzfristzinsen) und von Finanzierungsanteilen der Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen bei der Gewerbesteuer unter Ansatz eines Freibetrags von 100.000 Euro (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder 4.7.2008, 3 - G 1422/42, BStBl 2008 I S. 730).
- Zinsschranke von 30 Prozent mit einer Freigrenze von drei Millionen Euro (BMF 4.7.2008, IV C 7 - S 2742-a/07/10001, BStBl 2008 I S. 718).
- Abschaffung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter und Wiedereinführung ab 2009 durch das Konjunkturpaket I
- Begrenzung der Sofortabschreibung für GWG im betrieblichen Bereich auf 150 Euro und Wiedereinführung der alten Grenze von 410 Euro durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ab 2010.
- Bei Kosten eines Wirtschaftsguts bis 1.000 Euro gibt es eine Poolbewertung und eine Abschreibung über fünf Jahre.
- Der Höchstbetrag für den neuen Investitionsabzugsbetrag (bisherige Ansparrücklage) wird von derzeit 154.000 Euro auf 200.000 Euro je Betrieb erhöht. Der Abzugsbetrag ist zudem auch für gebrauchte bewegliche Wirtschaftgüter zulässig. Die Laufzeit, in der die begünstigte Investition erfolgen kann, beträgt künftig drei statt lediglich zwei Jahre.
- Personengesellschafter zahlen auch ab 2008 maximal 42 (bei Reichensteuer 45) Prozent Einkommensteuer. Etwas anders gilt aber für Gewinne, die das Unternehmen investiert. Diese thesaurierten laufenden Gewinne werden auf Antrag lediglich mit 28,25 Prozent plus Solidaritätszuschlag besteuert. Dies kann jeder Gesellschafter für sich separat und unabhängig von den anderen Mitunternehmern entscheiden. Der Antrag ist aber nur möglich, wenn der Anteil am Gewinn mehr als 10 Prozent beträgt oder absolut 10.000 Euro übersteigt. Bei einer späteren Entnahme kommt es zu einer Nachversteuerung in Höhe von 25 Prozent, wenn der Saldo aus Entnahmen und Einlagen des laufenden Wirtschaftsjahrs den in diesem Wirtschaftsjahr ermittelten Gewinn übersteigt.
Beispiel: Der Gewinnanteil eines OHG-Gesellschafters beträgt 2009 exakt 100.000 €, die er nicht entnimmt. Auf Antrag wird die Steuer mit 28,25 % festgesetzt. 100.000 x 28,25 Prozent Einkommensteuer | 28.250 Euro | 28.250 x 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag | 1.554 Euro | Gesamtbelastung 2009 | 29.804 Euro | Nachversteuerungspflichtiger Betrag (100.000 – 29.804) | 70.196 Euro | Entnahmen 2010 | 30.000 Euro | 30.000 x 25 Prozent Einkommensteuer | 7.500 Euro | 7.500 x 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag | 412 Euro | Gesamtbelastung 2010 | 7.912 Euro | Nachversteuerungspflichtiger Betrag (70.196 – 30.000) | 40.196 Euro |
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