Änderungen 2009 für die OHG und den Gesellschafter
Für die ab 2009 angeschafften oder hergestellten beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird eine degressive AfA wieder eingeführt. Sie beträgt 25 % und höchstens das Zweieinhalbfache der linearen AfA. Die Maßnahme ist auf zwei Jahre befristet, also für Anschaffungen bis zum 31.12.2010.
Kleinere und mittlere Unternehmen können bei Erwerben ab 2009 und bis Ende 2010 zusätzlich zur linearen oder degressiven Abschreibung auch die 20%ige Sonderabschreibung nutzen. Dabei werden die dafür relevanten Schwellen befristet für zwei Jahre angehoben, beim Betriebsvermögen von 235.000 auf 335.000 € und beim Gewinn für EÜR-Rechner von 100.000 auf 200.000 €. Durch die Anhebung der Größenmerkmale kommt auch die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags in den Jahren 2009 und 2010 öfters in Betracht.
Ab 2009 kommt es zu einer Tarifabsenkung bei der Einkommensteuer in § 32a EStG. Dies begünstigt Gesellschafter an OHG, KG oder GbR.
Der Grundfreibetrag für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2009 steigt rückwirkend zum 1. Januar um 170 auf 7.834 Euro. Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum sichern und ist in die Einkommensteuertabelle direkt eingearbeitet.
Der Eingangssteuersatz wird ab dem VZ 2009 um einen Punkt von 15 auf 14 % gesenkt.
Um die kalte Progression abzumildern, wird die Tarifkurve bei der Einkommensteuer um 400 Euro angehoben. Damit soll verhindert werden, dass ein Großteil der Lohnerhöhungen durch schnell steigende Steuersätze aufgefressen wird. Der Spitzensteuersatz von 42 % gilt ab 2009 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 52.552 Euro. Auch die Reichensteuer mit 45 % greift erst ab den erhöhten Tarifeckwerten zu.
Die Steuererklärungspflichten werden an den erhöhten Grundfreibetrag angepasst.
Die Grenzwerte für die Verpflichtung zur Buchführung laut HGB werden für Einzelkauflute (nicht Personengesellschaften) an die steuerlichen Schwellenwerte angepasst. Dies ist einen Jahresgewinn von 50.000 Euro und ein Umsatz von 500.000 Euro. Somit ist für Selbstständige öfters die Einnahme-Überschuss-Rechnung möglich.
Die Grenzen für die monatliche Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen steigen ab 2009 von 6.136 auf 7.500 Euro und für vierteljährliche Voranmeldungen von 512 auf 1.000 Euro.
Die Grenzen für die Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung steigen von 800 auf 1.000 Euro bei jährlicher und von 3.000 auf 4 000 Euro bei vierteljährlicher Abgabe.
Durch die Erbschaftsteuerreform 2009 werden Anteile an einer Personengesellschaft anders und in der Regel höher bewertet. Dafür gibt es die Möglichkeit der kompletten Steuerfreiheit beim Betriebsvermögen.
Bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen ist ab 2009 eine Verlagerung der Buchführung ins EU- und EWR-Ausland möglich.
Die Umsatzgrenze von 500.000 Euro für die Ist-Besteuerung wird befristet vom 1.7.2009 bis zum 31.12.2011 über die neuen Bundesländer hinaus auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet. Eine bundesweite Anhebung der Grenze soll kleine und mittlere Unternehmen durch Liquiditätsvorteile entlasten, da die Umsatzsteuer erst mit Zahlung ans Finanzamt abzuführen ist.