Besteuerung der KG

Einleitung

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, die im Wesentlichen der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) entspricht. Es gibt jedoch den entscheidenden Unterschied, dass bei der KG ein Teil der Gesellschafter für Schulden der Gesellschaft nur begrenzt bis zur Höhe der jeweiligen Einlagen haftet (so genannte Kommanditisten), während die Haftung der anderen Gesellschafter - der Komplementäre - unbeschränkt ist. Diese beschränkte Haftung hat auch Auswirkungen auf das Steuerrecht, weil sich Verluste eines Kommanditisten nicht unbeschränkt verrechnen lassen.

Traditionell wird diese Gesellschaftsform vor allem von Familiengesellschaften - meist mittelständischen Unternehmen - sowie geschlossenen Fondsbeteiligungen - wie etwa Immobilienfonds - gewählt.

Im Folgenden wird ein Überblick über die Steuerpflichten der KG und der einzelnen Mitunternehmer gegeben. Dabei wird insbesondere auf die drei Unternehmensphasen Gründung, laufende Geschäftstätigkeit und Einstellung des Geschäftsbetriebs eingegangen.

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