Mineralölsteuer

Die Mineralölsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die beim Kauf des Kraftstoffes (Benzin, Diesel) anfällt. Zu einer Erhöhung der Mineralölsteuer kam es im Zuge der ökologischen Steuerreform. Im Jahr 2003 wurde die vorerst letzte Stufe der Ökosteuer erreicht.

Mit dem am 1.8.2006 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnisse und zur Änderung des Stromsteuergesetzes wurde das bisherige Mineralölsteuergesetz durch ein grundlegend neu gestaltetes Energiesteuergesetz abgelöst und das Stromsteuerrecht geändert. Dabei wurden jedoch die bis dahin geltenden Regelsteuersätze nicht geändert, weil zum einen das durch die Maßnahmen im Rahmen der Ökologischen Steuerreform erzielte Steueraufkommen weiterhin für alterssicherungspolitische Mehrleistungen insbesondere zur Beitragssatzentlastung in der Rentenversicherung benötigt wird, zum anderen als Beitrag zu stabilen Energiepreisen.

Die Mineralölsteuer beträgt seit dem 1. Januar 2003 je Liter (§ 2 EnergieStG):

  • für Benzin, unverbleit und schwefelarm (mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg/kg): 0,6698 Euro
  • für Benzin, unverbleit und schwefelfrei (mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg): 0,6545 Euro
  • für Benzin, verbleit: 0,7210 Euro
  • für Dieselkraftstoff, schwefelarm (mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg/kg): 0,4857 Euro
  • für Dieselkraftstoff, schwefelfrei (mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg): 0,4704 Euro

Steuertipp: In der Land- und Forstwirtschaft verwendete reine Biokraftstoffe bleiben von der Steuer befreit.

Zu berücksichtigen ist auch die auf der Mineralölsteuer und dem eigentlichen Kraftstoffpreis (netto) lastende Umsatzsteuer. Die letztendliche Steuerlast erhöht sich daher nochmals um die zu zahlende Umsatzsteuer. Hier muss der Verbraucher Steuer auf die Steuer zahlen.

Nach § 20 Abs. 1 Mineralölsteuergesetz sind Kraftstoffe steuerfrei, die eine Privatperson für ihren Bedarf in einem anderen Mitgliedstaat im freien Verkehr erwirbt und selbst in das Steuergebiet befördert. Somit können Autofahrer als beruhigt verbilligt in Tschechien, Luxemburg oder Österreich tanken. Die Steuerbefreiung gilt aber nur für Benzin und Diesel, die im Hauptbehälter des Fahrzeugs oder dem Reservebehälter befördert werden. Eine ansonsten erfolgte Beförderung von Mineralöl aus dem freien Verkehr ist atypisch und somit steuerpflichtig. Eine solche atypische Beförderung ist gegeben, wenn von Privatpersonen mehr als 20 Liter Benzin in einem Reservebehälter befördert werden. Dies hat das Finanzgericht München mit Urteil vom  15.03.2007 entschieden (Az. 14 K 3282/05).

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