Elektrofahrzeuge

Wird ein PKW ausschließlich mit einem Elektromotor betrieben, gilt ab dem ersten Tag der Zulassung eine Steuerbefreiung für fünf Jahre.
Nach Ablauf von 5 Jahren Steuerbefreiung ermäßigt sich die Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge um 50 Prozent der nachfolgenden Werte.

Hinweis:
Durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes kommt es zu einer Klarstellung zur Besteuerung reiner Elektro-Pkw: Die Steuer wird nach einer fünfjährigen Steuerbefreiung nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht bemessen und gegenüber den in gleicher Weise besteuerten leichten Nutzfahrzeugen um die Hälfte ermäßigt.

Gewichtsklassen Steuersatz je angefangene 200 Kilogramm (kg)
bis 2.000 kg 11,25 Euro
über 2.000 kg bis 3.000 kg 12,02 Euro
über 3.000 bis 3.500 kg 12,78 Euro

<< Zurück Inhaltsverzeichnis Vorwärts >>