Elektrofahrzeuge
Wird ein PKW ausschließlich mit einem Elektromotor betrieben, gilt ab dem ersten Tag der Zulassung eine Steuerbefreiung für fünf Jahre.
Nach Ablauf von 5 Jahren Steuerbefreiung ermäßigt sich die Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge um 50 Prozent der nachfolgenden Werte.
Hinweis:
Durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes kommt es zu einer Klarstellung zur Besteuerung reiner Elektro-Pkw: Die Steuer wird nach einer fünfjährigen Steuerbefreiung nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht bemessen und gegenüber den in gleicher Weise besteuerten leichten Nutzfahrzeugen um die Hälfte ermäßigt.
| Gewichtsklassen |
Steuersatz je angefangene 200 Kilogramm (kg) |
| bis 2.000 kg |
11,25 Euro |
| über 2.000 kg bis 3.000 kg |
12,02 Euro |
| über 3.000 bis 3.500 kg |
12,78 Euro |
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