Inhalt der Abmahnung

Um die Gefahr, dass doch noch ein Rechtsstreit folgt, möglichst gering zu halten, sollte eine Abmahnung zumindest folgende Punkte enthalten:

  • rechtlich nachvollziehbare Beschreibung der Verletzungshandlung (damit in einem etwaigen späteren Rechtsstreit keine Auslegungsschwierigkeiten entstehen)
  • Vorformulierung einer Unterlassungserklärung
  • Aufforderung zur Abgabe dieser Unterlassungserklärung
  • die Vereinbarung einer Vertragsstrafe für den Fall der Nichtunterlassung
  • Fristsetzung zur Abgabe der Unterlassungserklärung (zur Glaubhaftmachung der Dringlichkeit, falls der Anspruch doch noch in einem gerichtlichen Eilverfahren durchgesetzt werden muss)

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