Reaktion auf Abmahnung

Wer eine Abmahnung erhält, sollte keinesfalls sofort klein beigeben, sondern zunächst versuchen, die rechtliche Situation zu klären:

Mit Unterstützung des Rechtsanwalts sollte überprüft werden, ob es sich überhaupt um eine berechtigte Abmahnung handelt.

Nur in den seltensten Fällen sollten sämtliche Bedingungen, die der Abmahnende stellt, pauschal akzeptiert werden. Denn in der Regel wird er mit der Abmahnung ausschließlich seine eigenen Interessen berücksichtigen. Sinnvoll ist es daher, unter Zuhilfenahme anwaltlicher Beratung nach Alternativlösungen zu suchen und die Unterlassungserklärung (im Falle einer berechtigten Abmahnung) in abgewandelter und damit moderaterer Form zu unterzeichnen. Es muss jedoch deutlich aus der Erklärung hervorgehen, dass keine Wiederholungsgefahr besteht.

Wer gegen eine Abmahnung vorgehen will, kann mittels einer so genannten "negativen Feststellungsklage" durch den Rechtsanwalt die gerichtliche Feststellung beantragen, dass der Anspruch nicht besteht und unberechtigt erhoben wurde.

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Zuletzt geändert am 25.04.2006

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