WettbewerbsrechtEin Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht liegt vor, wenn ein Konkurrenzunternehmen eine potentiell für einen Mitbewerber interessante Domain besetzt. Ziel der Domain-Registrierung ist in so einem Fall, den Konkurrenten am werbewirksamen Internetauftritt zu hindern. Dieses Verhalten ist sittenwidrig (Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 09.07.1997, Aktenzeichen: 11 KfH O 82/97; Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 05.08.1996, Aktenzeichen: 9 O 188/97).
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