Abmahnung

Wer eine Domain verwendet, die mit der Marke oder dem Namensrecht Dritter kollidiert, läuft Gefahr, vom eigentlichen Rechteinhaber abgemahnt zu werden. Eine Abmahnung hat das Ziel, den (vermeintlich) unberechtigten Verwender einer Domain dazu zu veranlassen, sie wieder aufzugeben. Häufig kann damit eine Streitigkeit außergerichtlich und kostengünstig beendet werden, wenn der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung unterschreibt, die eine Vertragsstrafe für den Fall der Nichtbeachtung vorsieht.

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