Telefonkosten

Auch beruflich veranlasste Telefongespräche vom eigenen Telefon aus sind als Werbungskosten absetzbar. Der betroffene Arbeitnehmer kann seine tatsächlichen Kosten durch eine Auflistung der einzelnen beruflich veranlassten Gespräche glaubhaft machen.

Wem das zu umständlich ist, der kann eine der folgenden Pauschalregelungen anwenden:

  • Als Werbungskosten können Sie pauschal 20% des monatlichen Rechnungsbetrages absetzen, höchstens 20 Euro monatlich.
  • Sie können auch einen Durchschnittsbetrag aus den Rechnungsbeträgen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten bilden und diesen für das ganze Jahr zugrunde legen. Den Nachweis für die drei Monate müssen Sie aber jedes Jahr führen. In diesem Fall müssen Sie dem Finanzamt die Rechnungen nur für diese drei Monate vorlegen.

Falls Ihre beruflichen Telekommunikationsaufwendungen durch die Pauschalabrechnung nur unzureichend berücksichtigt werden, können Sie die Kosten auch gegen Einzelnachweis als Werbungskosten geltend machen. Hierzu müssen Sie den Anteil der beruflich veranlassten Aufwendungen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten im Einzelnen nachweisen und können diesen beruflichen Anteil dann für das ganze Jahr zugrunde legen.

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