TelefonkostenAuch beruflich veranlasste Telefongespräche vom eigenen Telefon aus sind als Werbungskosten absetzbar. Der betroffene Arbeitnehmer kann seine tatsächlichen Kosten durch eine Auflistung der einzelnen beruflich veranlassten Gespräche glaubhaft machen. Wem das zu umständlich ist, der kann eine der folgenden Pauschalregelungen anwenden:
Falls Ihre beruflichen Telekommunikationsaufwendungen durch die Pauschalabrechnung nur unzureichend berücksichtigt werden, können Sie die Kosten auch gegen Einzelnachweis als Werbungskosten geltend machen. Hierzu müssen Sie den Anteil der beruflich veranlassten Aufwendungen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten im Einzelnen nachweisen und können diesen beruflichen Anteil dann für das ganze Jahr zugrunde legen.
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