Werbungskosten Teil 2: Abzug des Aufwands für ein Arbeitszimmer
Einführung
Das Arbeiten von zu Hause aus wird immer beliebter und einfacher. Moderne Telekommunikationstechnik macht es für den Arbeitnehmer möglich, auch in seiner privaten Wohnung jederzeit erreichbar zu sein. Wird eine hauptberufliche oder nebenberufliche Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer ausgeübt, können die dadurch entstehenden Kosten in der Einkommensteuererklärung allerdings nicht in jedem Fall als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Dieser Ratgeber informiert darüber, wann das Finanzamt ein häusliches Arbeitszimmer akzeptiert und welche Kosten absetzbar sind. Das ist leider seit Anfang 2007 nicht mehr so umfangreich wie vorher möglich. Denn das heimische Büro ist steuerlich nur noch dann absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. Durch die gesetzliche Änderung kommen auf den ersten Blick nur noch wenige Berufsgruppen wie etwa freiberufliche Journalisten, Autoren oder Heimarbeiter in den Genuss von Werbungskosten. Doch es gibt neue Auswegstrategien gegen den Fiskus und es gibt - ähnlich wie bei der Pendlerpauschale - Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Kürzung. Daher setzt das Finanzamt die Bescheide auch nur noch vorläufig fest.
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