Aufwendungen

Diese Ausgaben sind anteilig absetzbar:

  • Miete sowie Nebenkosten,
  • Fahrstuhlkosten, Grundsteuer, Heizungskosten,
  • Reinigungskosten, pauschal oder Lohn einer Putzfrau,
  • Hausratversicherung,
  • Stromkosten, Wassergeld, Müllabfuhrgebühren, Schornsteinfegergebühren,
  • Renovierungskosten,
  • Anwaltskosten im Zusammenhang mit der Wohnung und
  • Sicherheitsschlösser, sonstige Kosten wie Kauf eines Briefkastens oder Feuerlöschers.

Zusätzlich kann die Miete sowie Nebenkosten deklariert werden. Bei Eigenheim kann geltend gemacht werden:

  • Schuldzinsen,
  • Erbbauzinsen,
  • Gebäude-Abschreibung, linear oder degressiv,
  • Reparaturen,
  • Feuerversicherung und
  • Gartenerneuerung, wenn bei einer Reparatur des Gebäudes Schäden am Garten verursacht worden sind.

Übt der Berufstätige mehrere Jobs aus, sind die Kosten für das anerkannte Arbeitszimmer entsprechend dem Nutzungsumfang zuzuordnen. Wird das Büro von mehreren Personen wie etwa dem Ehepaar gemeinsam genutzt, zieht jeder die vom ihm selbst bezahlten Rechnungen ab.

Tipp:
Die Kosten für Arbeitsmittel sind unabhängig davon absetzbar, ob das Arbeitszimmer steuerlich anerkannt wird. Das gilt beispielsweise für PC, Schreibtisch und -stuhl oder Aktenregale. Das bleibt auch seit 2007 so. Denn hierbei handelt es sich um nicht zur Ausstattung des Arbeitszimmers gehörende Arbeitsmittel. Diese Aufwendungen sind weiterhin bei betrieblicher/beruflicher Veranlassung als Werbungskosten zu berücksichtigen.

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