Die Entfernungspauschale wurde zum 01.01.2004 deutlich beschnitten. Weitere
Kürzungen werden bereits diskutiert. Klar ist aber eins: Für
das Veranlagungsjahr 2003 - also die jetzt anstehende Steuererklärung
- bleibt noch alles beim alten. Für die Freibeträge, die ggf.
auf der Lohnsteuerkarte 2004 (!) eingetragen wurden, gelten aber bereits
die neuen Regeln. Deshalb werden im vorliegenden Ratgeber beide Rechtslagen
dargestellt: Die Entfernungspauschale 2003 und 2004.