Nach § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG sind durch die Entfernungspauschale
alle Aufwendungen berücksichtigt, die durch die Wege zwischen Wohnung
und Arbeitsstätte entstehen. Dazu gehören z.B. auch Parkgebühren.
Hingegen sind Unfallkosten, die bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit
entstehen, zusätzlich zur Entfernungspauschale abziehbar.