Abgeltungswirkung

Nach § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG sind durch die Entfernungspauschale alle Aufwendungen berücksichtigt, die durch die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehen. Dazu gehören z.B. auch Parkgebühren. Hingegen sind Unfallkosten, die bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit entstehen, zusätzlich zur Entfernungspauschale abziehbar.

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