Erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber für die Nutzung öffentlicher
Verkehrsmittel steuerfreie Zuschüsse oder für die Nutzung des
Pkw pauschal versteuerte Fahrtkostenzuschüsse, so mindern diese Arbeitgeberleistungen
den abzugsfähigen Gesamtbetrag an Entfernungspauschale.
Für Fahrten mit eigenem Pkw ist der Fahrtkostenzuschuss des Arbeitgebers
steuerpflichtig, kann aber vom Arbeitgeber pauschal mit 15 % versteuert
werden (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG). ). Dasselbe gilt ab 2004 auch für Arbeitgeberzuschüsse
zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (z.B. für
Job-Tickets); bis 2003 waren diese Zuschüsse steuerfrei.