Anrechnung von Arbeitgeber - Leistungen

Erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel steuerfreie Zuschüsse oder für die Nutzung des Pkw pauschal versteuerte Fahrtkostenzuschüsse, so mindern diese Arbeitgeberleistungen den abzugsfähigen Gesamtbetrag an Entfernungspauschale.

Für Fahrten mit eigenem Pkw ist der Fahrtkostenzuschuss des Arbeitgebers steuerpflichtig, kann aber vom Arbeitgeber pauschal mit 15 % versteuert werden (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG). ). Dasselbe gilt ab 2004 auch für Arbeitgeberzuschüsse zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (z.B. für Job-Tickets); bis 2003 waren diese Zuschüsse steuerfrei.

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