AufrüstungWird der Computer nach dem Kauf aufgerüstet, beispielsweise mit zusätzlichem Arbeitsspeicher oder durch Einbau eines Modems, so gelten diese Wirtschaftsgüter nicht als eigenständig, sondern werden dem Restwert des Computers hinzugerechnet und zusammen mit diesem abgeschrieben. Wird die Aufrüstung zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt, so verlängert
sich die Nutzungsdauer des Computers dadurch nicht. Vielmehr werden die
Aufwendungen dem Restwert der Anlage hinzugerechnet und der neue Betrag
auf die Restnutzungsdauer des PC oder Mac verteilt. Werden an der EDV-Anlage defekte Teile ausgetauscht, liegt sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand vor.
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