Umsatzsteuer bei Leistung auf elektronischem Weg

Eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung ist eine Leistung, die über das Internet oder ein elektronisches Netz, einschließlich Netze zur Übermittlung digitaler Inhalte, erbracht wird und deren Erbringung auf Grund der Merkmale der sonstigen Leistung in hohem Maße auf Informationstechnologie angewiesen ist, das bedeutet: die Leistung ist im Wesentlichen automatisiert, wird nur mit minimaler menschlicher Beteiligung erbracht und wäre ohne Informationstechnologie nicht möglich.

Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen umfassen im Wesentlichen

  • die Bereitstellung von Software und deren Aktualisierung, Websites, Webhosting, Fernwartung
  • die Bereitstellung von Bildern, Fotos, Bildschirmschonern, Texten und Informationen, Musik (Herunterladen von Musik und Klingeltönen auf PC oder Handy), Filmen und Spielen, einschließlich Glücksspielen und Lotterien
  • die Bereitstellung von Datenbanken, wie z. B. die Benutzung von Suchmaschinen und Internetverzeichnissen
  • die Bereitstellung von Sendungen und Veranstaltungen
  • Erbringung von Fernunterrichtsleistungen
  • Online-Versteigerungen, -Marktplatz oder -Einkaufsportal
  • Internet Service-Pakete
  • Dienste, die in elektronischen Netzen eine Präsenz zu geschäftlichen oder persönlichen Zwecken vermitteln oder unterstützen (z.B. Website, Webpage)
  • von einem Computer automatisch generierte Dienstleistungen über das Internet oder ein elektronisches Netz auf der Grundlage spezifischer Dateneingabe des Leistungsempfängers
  • Sonstige automatisierte Dienstleistungen, für deren Erbringung das Internet oder ein elektronisches Netz erforderlich ist (z. B. Dienstleistungen, die von Online-Markt-Anbietern erbracht und die z.B. über Provisionen und andere Entgelte für erfolgreiche Vermittlungen abgerechnet werden)

Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen sind dabei insbesondere:

  • Bereitstellung von Websites, Webhosting, Fernwartung von Programmen und Ausrüstungen
    Hierzu gehören auch die automatisierte Online-Fernwartung von Programmen, die Fernverwaltung von Systemen, das Online-Data-Warehousing (Datenspeicherung und -abruf auf elektronischem Weg), Online-Bereitstellung von Speicherplatz nach Bedarf.
  • Bereitstellung von Software und deren Aktualisierung
    Darunter fällt etwa die Gewährung des Zugangs zu oder das Herunterladen von Software (wie z. B. Beschaffungs- oder Buchhaltungsprogramme, Software zur Virusbekämpfung) und Updates, Bannerblocker (Software zur Unterdrückung der Anzeige von Webbannern), Herunterladen von Treibern (z. B. Software für Schnittstellen zwischen PC und Peripheriegeräten wie z. B. Drucker), automatisierte Online-Installation von Filtern auf Websites und automatisierte Online-Installation von Firewalls
  • Bereitstellung von Bildern, wie z. B. die Gewährung des Zugangs zu oder das Herunterladen von Desktop-Gestaltungen oder von Fotos, Bildern und Bildschirmschonern
  • Bereitstellung von Texten und Informationen
    Hierzu zählen z. B. E-Books und andere elektronische Publikationen, Abonnements von Online-Zeitungen und Online-Zeitschriften, Web-Protokolle und Website-Statistiken, Online-Nachrichten, Online-Verkehrsinformationen und Online-Wetterberichte, Online-Informationen, die automatisch anhand spezifischer vom Leistungsempfänger eingegebener Daten generiert werden (z. B. regelmäßig aktualisierte Börsendaten), Bereitstellung von Werbeplätzen (z. B. Bannerwerbung auf Websites und Webpages).
  • Bereitstellung von Datenbanken, wie z. B. die Benutzung von Suchmaschinen und Internetverzeichnissen
  • Bereitstellung von Musik (z. B. die Gewährung des Zugangs zu oder das Herunterladen von Musik auf PC oder Mobiltelefone und die Gewährung des Zugangs zu oder das Herunterladen von Jingles, Ausschnitten, Klingeltönen und anderen Tönen)
  • Bereitstellung von Filmen und Spielen, einschließlich Glücksspielen und Lotterien
    Zu diesem Bereich zählen z. B. die Gewährung des Zugangs zu oder das Herunterladen von Filmen und die Gewährung des Zugangs zu automatisierten Online-Spielen, die nur über das Internet oder ähnliche elektronische Netze laufen und bei denen die Spieler räumlich voneinander getrennt sind.
  • Bereitstellung von Sendungen und Veranstaltungen aus den Bereichen Politik, Kultur, Kunst, Sport, Wissenschaft und Unterhaltung
    Ein Beispiel hierfür ist der Web-Rundfunk, der ausschließlich über das Internet oder ähnliche elektronische Netze verbreitet und nicht gleichzeitig auf herkömmlichen Weg ausgestrahlt wird.
  • Erbringung von Fernunterrichtsleistungen
    Nennenswert sind dabei der automatisierte Unterricht, der auf das Internet oder ähnliche elektronische Netze angewiesen ist, oder auch sogenannte virtuelle Klassenzimmer. Weiteres Beispiel: Arbeitsunterlagen, die vom Schüler online bearbeitet und anschließend ohne menschliches Eingreifen automatisch korrigiert werden.
  • Online-Versteigerungen (soweit es sich nicht bereits um Web-Hosting-Leistungen handelt) über automatisierte Datenbanken und mit Dateneingabe durch den Leistungsempfänger, die kein oder nur wenig menschliches Eingreifen erfordern (z.B. Online-Marktplatz, Online-Einkaufsportal)
  • Internet Service-Pakete, die mehr als nur die Gewährung des Zugangs zum Internet ermöglichen und weitere Elemente umfassen (z.B. Nachrichten, Wetterbericht, Reiseinformationen, Spielforen, Webhosting, Zugang zu Chatlines usw.)

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