Abgeltungsteuer und NachwuchsDer Kapitaltransfer von Eltern auf den Nachwuchs war besonders Ende 2008 in vollem Gange, um die Renditenachteile durch die seit Neujahr 2009 zugreifende Abgeltungsteuer auszugleichen. Der familieninterne Depotübertrag geschah unter dem Aspekt, Steuerfreibeträge mehrfach zu nutzen. Dabei müssen Eltern jedoch mit einkalkulieren, dass die Gelder anschließend dauerhaft transferiert sind und später nicht einfach wieder per Anweisung von den Kinderkonten zurückfließen können. Denn damit wird dem Finanzamt klar, dass die Gelder die elterliche Sphäre nie endgültig verlassen haben. Dann wird dieses Modell rückwirkend nicht anerkannt und es erfolgt eine Nachforderung über die zuvor eingesparten Steuern nebst Zinsen. Die bisherige Rechnung ging meist davon aus, dass der Nachwuchs deutlich mehr Kapitalerträge brutto für netto kassieren kann und gleichzeitig die Progression der Eltern auf Mieten, Lohn oder Firmengewinne sinkt, da Zinsen und Dividenden im Steuerbescheid fehlen. Sowohl die mehrfache Nutzung von Freibeträgen als auch die Progressionsentlastung bei den Eltern zählen 2009 nicht mehr. Denn nunmehr werden Kapitalerträge losgelöst vom übrigen Einkommen pauschal mit 25 Prozent versteuert und erhöhen auch nicht mehr die Progression auf die sonstigen Einkünfte. Für den elterlichen Steuerbescheid spielt es dann keine Rolle mehr, ob sie die Anleihen und Sparguthaben noch besitzen oder zuvor an die Kinder verschenkt haben. Auch beim Nachwuchs tritt nur ein geringer Entlastungseffekt ein, da die Kapitalerträge oberhalb des geplanten neuen Sparerpauschbetrags von 801 Euro stur mit 25 Prozent Abgeltungsteuer erfasst werden. Damit reduziert sich der gesamte Spareffekt aus dem Kapitaltransfer auf steuerfreie Jahreszinsen oder Dividenden bis 801 Euro. Dies ist kein wirklicher Grund für massive Vermögensumschichtungen innerhalb der Familie. Doch Eltern sollten ihre Sparplanungen nicht gleich wieder verwerfen, das neue System offeriert nämlich eine Auswegklausel: Der Nachwuchs darf seine Kapitaleinnahmen auf Antrag weiterhin in die Steuererklärung aufnehmen. Dann werden die Abgaben so berechnet, als würde es überhaupt keine Abgeltungsteuer geben. Das hat die positive Folge, dass neben den 801 Euro auch wieder die übrigen entlastenden Frei- und Pauschbeträge ins Spiel kommen und die Zinsen und Dividenden bis 8.841 Euro (Jahr 2010) weiterhin unbelastet bleiben. Tipp: Hinweis:
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