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Direktversicherungen Steuerlich interessant sind Direktversicherungen. Hier zahlt der Arbeitgeber monatlich Teile des Lohns als Prämie direkt in eine Lebens- oder Rentenversicherung für den Arbeitnehmer ein. Bei Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2005 konnten und können auch weiterhin ab 2005 die Beiträge bis zu 1.752 Euro im Jahr pauschal mit 20 Prozent versteuert werden. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die pauschale Kirchensteuer von meist 7 Prozent - das macht insgesamt rund 22,5 Prozent. Sofern der Beitrag aus einer Sonderzahlung, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, finanziert wird, fallen keine Sozialabgaben an. Diese Sozialversicherungsfreiheit wurde Ende 2007 auf Jahre nach 2008 zeitlich unbegrenzt ausgeweitet. Davon profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Diese Pauschalversteuerung hat zur Folge, dass die spätere Auszahlung als Kapitalzahlung steuerfrei bleibt und als Rente nur mit dem günstigen Ertragsanteil zu versteuern ist. Sofern Ihr Versicherungsvertrag nicht ausschließlich eine Kapitalzahlung vorsieht und Sie dem Arbeitgeber bis zum 30.6.2005 eine Erklärung über die Fortführung der Pauschalversteuerung abgeben hatten, kann dieses Modell auch weiterhin verwendet werden. Bei neuen Verträgen, die ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen werden, bleiben Versicherungsbeiträge bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2007: 2.520 Euro, 2008: 2.544 Euro, 2009 2.592 Euro und 2010 2.640 Euro) steuerfrei und bei Umwandlung aus dem Weihnachts- oder Urlaubsgeld sozialversicherungsfrei. Ausführliche Erläuterungen zur Behandlung der Direktversicherungen ergeben sich aus einem ausführlichen Schreiben des Bundesfinanzministeriums (vom BMF 20.1.2009, IV C 3 - S 2496/08/10011/IV C 5 - S 2333/07/0003, BStBl 2009 I S. 273) zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung. Diese Sozialversicherungsfreiheit wurde Ende 2007 auf Jahre nach 2008 zeitlich unbegrenzt ausgeweitet. Darüber hinaus kann ein Betrag bis zu 1.800 Euro steuerfrei belieben, der allerdings generell sozialversicherungspflichtig ist. Folgende Argumente sprechen dafür, dass der Arbeitgeber die Beiträge für eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung übernimmt: - Den Versicherungsbeitrag (bei Altverträgen maximal 1.752 Euro) und die Pauschalsteuer darauf (ca. 390 Euro) kann der Arbeitgeber als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Bei einem Steuersatz von 60 Prozent (einschließlich Gewerbesteuer) beträgt die Steuerersparnis rund 1.280 Euro.
- Sofern das Jahresgehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt (2010: 45.000 Euro), spart der Arbeitgeber Sozialabgaben.
Falls das Jahresgehalt höher ist, aber noch unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung liegt (2010: 66.000 Euro im Westen, 55.800 Euro im Osten für 2010), spart der Arbeitgeber seinen Beitragsanteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. - Mit der Direktversicherung fördert der Arbeitgeber nicht nur die Altersversorgung seiner Mitarbeiter, sondern ohne allzu großen Kosten- und Verwaltungsaufwand auch deren Motivation und Betriebsbindung.
- Die Kosten für die Direktversicherung sind überschaubar, da anders als bei Pensionszusagen eine Dynamisierung entfällt. Auch braucht die Direktversicherung nicht in die Bilanz aufgenommen zu werden. Außerdem darf der Arbeitgeber die Direktversicherung beleihen oder abtreten (§ 4b EStG).
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