Öffentliches BaurechtDie meisten Vorschriften dazu, wo, wie und was gebaut werden darf, sind im öffentlichen Baurecht enthalten. Der Staat beschränkt aus verschieden Gründen (Infrastruktur, Sicherheit, Naturschutz, Denkmalschutz) die Freiheit des Eigentümers, sein Grundstück nach eigenem Belieben zu nutzen. Das öffentliche Baurecht unterteilt sich in zwei Grundbestandteile:
In den nachfolgenden Abschnitten werden Eigenarten und Inhalte der Rechtsgebiete
beleuchtet.
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