Haustürgeschäfte Teil 2
Einführung
Wer in der Wohnung, am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Bereich mit
dem Abschluss eines Vertrags überrumpelt wurde, kann vom Vertrag unbeschadet
wieder loskommen. Ihm stehen Widerrufs- und Rückgaberechte zu.
Während sich "Haustürgeschäfte Teil 1" damit beschäftigt hat, wann überhaupt
ein Haustürgeschäft vorliegt und in welchen Lebenssituationen die verbraucherschützenden
Normen greifen, setzt sich der vorliegende zweite Teil des Ratgebers mit
den einzelnen Rechten auseinander, die dem Verbraucher nach einem Haustürgeschäft
zustehen. Daneben wird klargestellt, ob und wie die gesetzlichen Vorschriften
vertraglich geändert oder ausgeschlossen werden können und welche Besonderheiten
bei der Rechtsdurchsetzung zu beachten sind.
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