Haustürgeschäfte Teil 2

Einführung

Wer in der Wohnung, am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Bereich mit dem Abschluss eines Vertrags überrumpelt wurde, kann vom Vertrag unbeschadet wieder loskommen. Ihm stehen Widerrufs- und Rückgaberechte zu.

Während sich "Haustürgeschäfte Teil 1" damit beschäftigt hat, wann überhaupt ein Haustürgeschäft vorliegt und in welchen Lebenssituationen die verbraucherschützenden Normen greifen, setzt sich der vorliegende zweite Teil des Ratgebers mit den einzelnen Rechten auseinander, die dem Verbraucher nach einem Haustürgeschäft zustehen. Daneben wird klargestellt, ob und wie die gesetzlichen Vorschriften vertraglich geändert oder ausgeschlossen werden können und welche Besonderheiten bei der Rechtsdurchsetzung zu beachten sind.

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