Arbeitslosengeld

Einleitung

Die unter dem Namen "Hartz-Reformen" bekannt gewordenen Gesetzesänderungen haben das Sozialrecht stark verändert. Mit "Hartz IV" trat am 1. Januar 2005 die dritte Stufe des Reformpakets in Kraft, zuletzt wurden zum 1. Februar 2006 zahlreiche Übergangsregelungen abgeschafft. Kaum jemand weiß, welche Änderungen mit diesen Bezeichnungen verbunden sind und wann und für wen sie gelten. Nicht nur, dass das Arbeitsamt jetzt "Agentur für Arbeit" heißt, auch Fristen, Dauer und Höhe des Arbeitslosengeldes wurden immer wieder verändert.

Der Ratgeber bringt Klarheit in ein Dickicht von Änderungen und zeigt, was Arbeitnehmer zu beachten haben, wenn sie arbeitslos werden und welche Leistungen ihnen zustehen. Dabei wird hier allerdings nur ausführlich auf das eigentliche Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld I) eingegangen, das neue "Arbeitslosengeld II" wird zur besseren Übersichtlichkeit und Verständlichkeit weitgehend ausgeklammert.

Vorwärts >>


Antwort zum Thema: "Sozialrecht " direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon)