Mit Einführung des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) zum 1. Januar
2005 ergeben sich aus dem Bezug von Arbeitslosengeld keine nachfolgenden
Ansprüche mehr. Der vorangegangene Bezug von Arbeitslosengeld hat - anders
als bei der bisherigen Arbeitslosenhilfe - keinen Einfluss auf Dauer und
Höhe des neuen Arbeitslosengeldes II. Dieses bemisst sich ausschließlich
nach der Bedürftigkeit und nicht - wie Arbeitslosengeld und die frühere
Arbeitslosenhilfe - nach dem zuvor erzielten Einkommen und den Beiträgen
zur Arbeitslosenversicherung.
Zuletzt geändert am 11.02.2006
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