Wenig auskunftsfreudige Länder und Finanzplätze sollen zu mehr
Auskünften gezwungen werden. Denn wer auf einer schwarzen Liste landet,
muss mit Sanktionen rechnen. Und die Abwehrfront bröckelt bereits
schneller als gedacht. Denn bereits vor Ostern 2009 haben sich gleich
reihenweise ins Visier geratene Steueroasen dazu bereit erklärt,
die Vorgaben der Organisation für Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD) zu beachten.
Das sind Musterabkommen aus dem Jahre 2002 zum Auskunftsaustausch in
Steuersachen und aus 2005 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Diese
Richtlinien verlangen, dass Informationen, die für die Besteuerung
relevant sind, zugänglich sein und auf Anfrage ausländischer
Finanzbehörden zur Verfügung gestellt werden müssen. Zu
diesen Informationen gehören etwa Bankinformationen und Auskünfte
über die Eigentumsverhältnisse an Gesellschaften oder die Begünstigten
bei Stiftungen.
Das Bankgeheimnis erscheint sich im Verhältnis zu den Steuerbehörden
zum Auslaufmodell zu entwickeln. Gleich mehrere Länder erklären,
dass sie zu Auskünften bereit sind. Daher tauchte auf aktuellen schwarzen
Liste der OECD von Mitte April 2009 kein Land mehr auf, nachdem die vier
verbliebenen Staaten Costa Rica, Uruguay, Malaysia und die Philippinen
am 7.4.2009 zugesagt hatten, sich künftig an internationale Standards
zu halten. Öffnungstendenzen haben jetzt folgende Länder angekündigt:
Zuletzt geändert am 08.09.2009
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