EU-ZinsbesteuerungZwar ist die Europäische Union (EU) über die Finanzen und die Verfassung eher zerstritten. Doch wenn es um die Geldanlage ihrer Bürger geht, herrscht Einigkeit. Die EU-Finanzminister hatten nämlich bereits vor Jahren grünes Licht für die Anwendung der EU-Zinsrichtlinie ab dem 1. Juli 2005 gegeben, mit der ein Informationsaustauschsystem eingeführt wurde, um die Zinsbesteuerung in der Europäischen Union flächendeckend sicherzustellen. Damit wurde der jahrelange Traum der Finanzminister nach grenzüberschreitenden Kapitalkontrollen endlich Wirklichkeit. Alle 27 EU-Staaten, die Schweiz, Liechtenstein, die Kanalinseln, Andorra, Gibraltar und sogar die Britischen Jungferninseln sowie die Niederländischen Antillen setzen die EU-Zinsrichtlinie um. Von den aus Anlagesicht stabilen Ländern in Europa bleiben derzeit nur Norwegen und die Türkei verschont. In den übrigen Staaten werden die ab dem zweiten Halbjahr 2005 ausgezahlten Zinsen ans heimische Finanzamt des Anlegers gemeldet oder einer Quellensteuer unterworfen. 24 EU-Staaten, darunter Deutschland, versenden grenzüberschreitend Kontrollmitteilungen über betroffene Kapitalerträge nebst Kontoverbindung. Die landen auf dem Tisch vom Wohnsitzfinanzamt des Anlegers. Österreich, Luxemburg und Belgien (bis Ende 2009) sowie die eingebundenen Drittstaaten erheben eine Quellensteuer.Der Satz startete mit 15, stieg am 1. Juli 2008 auf 20 Prozent und erhöht sich Mitte 2011 auf 35 Prozent. Die persönlichen Daten werden zwar bankintern erfasst, der Steuereinbehalt erfolgt jedoch anonym. Wer die Erträge in der Steuererklärung deklariert, kann die einbehaltenen Beträge anrechnen. Die Banken in den Steueroasen sind aber nicht vom Austrocknen bedroht.
Denn die Richtlinie greift nicht auf alle Kapitalprodukte. So sind Aktien,
Zertifikate, Stiftungen und Spekulationserträge ausgenommen. Das gilt
auch für Anleihen, die vor März 2001 emittiert wurden. Dabei spielt
es keine Rolle, ob aus welchem Land der Schuldner kommt und ob er General
Motors, Siemens oder Deutschland heißt. Alleine rund 900 Milliarden
Euro sind von diesen Produkten innerhalb der Euro-Zone noch im Einsatz,
hinzu kommen die vielen bis Ende Februar 2001 ausgegebenen Fremdwährungsanleihen.
Viel gebracht hat die Zinsrichtlinie bislang nicht. Banken in Österreich haben von ihren Kunden aus anderen EU-Staaten im Jahr 2006 insgesamt 59 Millionen Euro Quellensteuer einbehalten. Im zweiten Halbjahr 2005 waren es in der Startphase der EU-Zinsrichtlinie lediglich 9,4 Millionen Euro. Dabei zahlten deutsche Anleger drei Viertel des Gesamtaufkommens. Die Schweiz vermeldet vergleichbare Zuwächse für 2006 und hat rund 330 Millionen Euro einbehalten. Damit bestätigt sich der Trend, dass angesichts von Kontenabruf und Abgeltungsteuer immer mehr Gelder über die Grenze transferiert werden. Von der Quellensteuer verbleiben 25 Prozent als Verwaltungsgebühr im Land und der Restbetrag wird an die einzelnen EU-Wohnsitzstaaten der Bankkunden überwiesen. Das Bonner Bundeszentralamt für Steuern erheilt für 2007 insgesamt 195 Millionen Euro davon 42 Millionen aus Österreich, 61,5 Millionen aus Luxemburg oder 80 Millionen Euro aus der Schweiz. Deutsche Anleger können die einbehaltene Quellensteuer in voller Höhe über die Steuererklärung geltend machen, sofern sie auch die entsprechenden Auslandserträge ordnungsgemäß deklarieren. Der entsprechende Eintrag befindet sich auf der "Anlage KAP". Das bleibt auch 2009 so, während inländische Kapitalerträge nicht mehr in die Steuererklärung gehören. Hinweis: Wird durch den Informationsaustausch den Finanzbehörden erstmals bekannt, dass ausländische Zinserträge erzielt werden, wird das Finanzamt Nachforschungen für die vorangegangenen Jahre anstellen. Bei steuerunehrlichem Verhalten in der Vergangenheit besteht hier also eine sehr große Entdeckungsgefahr.
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