Eine Steuernummer fürs ganze Leben

Eine neue bundeseinheitliche Steuer-Identifikationsnummer für alle Bürger von der Wiege bis zur Bahre anstelle der bisherigen Steuernummer je Finanzamt ist schon seit Ende 2003 vorgesehen. Doch die Einführung hatte sich aufgrund technischer Probleme immer wieder nach hinten verschoben. Die Umsetzung erfolgte dann endgültig zum 1. Juli 2007. Damit wird erstmals jede Person mit einem unveränderlichen Kennzeichen von einer staatlichen Verwaltung zentral erfasst. Über das Jahressteuergesetz 2007 sowie über eine Einführungsverordnung zur dauerhaften Identifikationsnummer wurde der Startschuss dazu gegeben, wie alle in Deutschland gemeldeten Bürger von der alten auf die neue Steuernummer umgestellt werden.

Am 1. August 2008startete das Bundeszentralamt für Steuern mit der bundesweiten Versendung der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer. Das bringt den Fiskus ins EDV-Zeitalter und vor allem neue Kontrollen. Die Finanzämter sind an der Vergabe nicht beteiligt, sie werden auch nicht von der Mitteilung an die Bürger über die Identifikationsnummer in Kenntnis gesetzt. Es bringt daher nichts, beim Finanzamt nachzufragen.

Die elfstellige Kennzahl enthält neben Namen und Anschrift auch Geschlecht, Geburtstag und -ort sowie das zuständige Finanzamt. Im ersten Schritt hatten die 5.500 Meldeämter in Deutschland bis Ende Juni 2007 die bei ihnen insgesamt 82 Millionen registrierten Einwohner an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden. Nach dem Abgleich von Doppelerfassungen oder bereits erledigten Daten teilt die Bonner Behörde dann jedem Steuerpflichtigen seit dem 1.August 2008 eine eindeutige und unveränderbare Identifikationsnummer sowie die zu seiner Person gespeicherten Daten mit. Diese Kennziffer geht dann auch an die Einwohnermeldeämter zur dortigen Speicherung zurück. Die neue Nummer ändert sich dann nicht mehr, wenn ein Einwohner umzieht oder in die Zuständigkeit eines anderen Finanzamts fällt. Mit Geburt oder Zuzug erhält dann jeder Neubürger ebenfalls eine solche Kennzahl für steuerliche Zwecke zugeteilt. Da auch noch Erbschaftsteuerfälle zu bearbeiten sind, wird die Identifikationsnummer erst 20 Jahre nach seinem Tod gelöscht.

Das neue bundeseinheitliche Ordnungskennzeichen bringt Erleichterungen im elektronischen Lohnsteuerverfahren, sodass künftig die Lohnsteuerkarte aus Pappe entfallen kann. Die Nummer bringt aber vor allem neue Kontrollen. Arbeitgeber können sie zur leichteren Übermittlung der Lohnsteuerwerte nutzen. Da das BZSt ohnehin eine der führenden Kontrollbehörden ist, kann sie die neue Steuernummer auch gleich intern einspeisen und nutzen. Das Amt ist nämlich zuständig für die Kontenabrufe und Banken melden hierhin Daten der Freistellungsaufträge.

Auch im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie ist die Identifikationsnummer schon lange Pflicht, die Banken müssen sie zwingend neben dem Namen speichern. Mangels Vorlage galt das bislang aber noch nicht für deutsche Anleger. Diese müssen ihre zugeteilte Nummer künftig bei ihren ausländischen Kontenverbindungen angeben. Dann klappt es reibungsloser mit den grenzüberschreitenden Kontrollmitteilungen über ausgezahlte Zinsen.

Sozialträger müssen Daten über die gewährte steuerfreie Leistungen per Datenfernübertragung übermitteln. Hierbei hilft die neue Identifikationsnummer, denn dadurch lassen sich die Mitteilungen eindeutig zuordnen und können zielgerichtet automatisiert für den Progressionsvorbehalt ausgewertet werden. Dann erhöht beispielsweise das derzeit oft nicht deklarierte Mutterschaftsgeld den Steuersatz für das übrige Einkommen und auch das vom Ehepartner.

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