Informationen der Nachlassgerichte

Das Nachlassgericht meldet den Erbfall dem Finanzamt, welches für die Erhebung der Erbschaftssteuer zuständig ist. Hat der Erblasser es bisher mit den steuerlichen Pflichten nicht so genau genommen, kann dies für die Erben schwerwiegende Konsequenzen haben.
Auf Grund der automatischen Vorlage von Testamenten erfährt die Finanzbehörde auch von sonstigen Vermögensgegenständen wie beispielsweise Schmuck, Münzen, Yacht oder Auslandsvermögen.

Daher geraten die Erben oft in große Schwierigkeiten, wenn sie aus dem letzten Willen erstmals von der Existenz von Geldern oder Immobilien jenseits der Grenze erfahren und für vergangene Jahre reihenweise korrigierte Steuererklärungen einreichen müssen. Denn melden die Nachkommen bislang verschwiegene Einkünfte nicht unmittelbar nach der Testamentseröffnung, erstreckt sich der Verdacht der Steuerhinterziehung auch auf ihre Person.

Neben der Erbschaftssteuer kann es dann zu erheblichen Nachzahlungen bei der Einkommensteuer kommen. Bei Steuerhinterziehung beträgt die Verjährungsfrist für Steuerfestsetzungen zehn Jahre. So kann es passieren, dass von der schönen Erbschaft nicht mehr viel übrig bleibt. Denn neben der Steuernachzahlung verlangt das Finanzamt dann auch noch Hinterziehungszinsen (für jeden Monat ein Prozent).

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