Kündigung

Eine Kündigung muss stets schriftlich erfolgen, wie § 568 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmt.
Das gilt sowohl für den Vermieter als auch den Mieter und sowohl bei fristloser als auch bei fristgemäßer (ordentlicher) Kündigung und selbst für mündlich geschlossene Verträge.

Rechtstipp für Vermieter und Mieter: Der Vermieter muss eine Kündigung im Kündigungsschreiben immer begründen, da er ein berechtigtes Interesse an der Kündigung nachweisen muss (siehe Abschnitt "Berechtigtes Interesse des Vermieters"). Die Begründung muss den Kündigungsgrund so eindeutig benennen, dass der Mieter erkennen kann, auf welches Verhalten der Vermieter die Kündigung stützt.

Eine Kündigung ist stets nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die in den nachfolgenden Abschnitten beschrieben sind.

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