Für eine Steuerfreiheit wird das Jobticket oder der Zuschuss zusätzlich zum Lohn gewährt. Diese Arbeitgeberaufwendungen werden auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung eingetragen und damit gegen die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers verrechnet. Diese Möglichkeit gilt bereits seit 2019. Hierunter fallen Zuschüsse oder Tickets, wie zum Beispiel Monatstickets oder Jahrestickets, gleichermaßen. Auch Privatfahrten mit dem Regionalverkehr am Wochenende fallen unter diese Steuerbefreiung.