Jobticket

Wer öffentlich fährt, trägt zum Klimaschutz bei. Und kommt auch entspannt in der Arbeit an. Sie haben seit dem 01.01.2020 drei Möglichkeiten, Ihren Mitarbeitern ein sogenanntes Jobticket zur Verfügung zu stellen. Bei Jobtickets handelt es sich in der Regel um Zuschüsse zu den Fahrscheinen, die der Mitarbeiter nutzt, um mit dem regionalen Nahverkehr zur ersten Tätigkeitsstätte zu kommen. Aber auch die Zurverfügungstellung der Tickets selbst fällt darunter.

Jobticket / Deutschlandticket für Mitarbeiter gibt es in drei möglichen Varianten:
1. Möglichkeit: Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 EStG

Für eine Steuerfreiheit wird das Jobticket oder der Zuschuss zusätzlich zum Lohn gewährt. Diese Arbeitgeberaufwendungen werden auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung eingetragen und damit gegen die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers verrechnet. Diese Möglichkeit gilt bereits seit 2019. Hierunter fallen Zuschüsse oder Tickets, wie zum Beispiel Monatstickets oder Jahrestickets, gleichermaßen. Auch Privatfahrten mit dem Regionalverkehr am Wochenende fallen unter diese Steuerbefreiung.

2. Möglichkeit: Pauschalversteuerung mit 15 % Lohnsteuer

Seit dem 01.01.2020 gibt es neben der Steuerfreiheit weitere Möglichkeiten der Pauschalversteuerung. Wird das Jobticket oder der Zuschuss nicht zusätzlich zum Lohn gewährt, sondern im Rahmen einer Gehaltsumwandlung, so kann der Arbeitgeber dieses Ticket / diesen Zuschuss mit 15 % pauschaler Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nummer 1 EStG versteuern. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Aufwendungen für das Ticket ebenfalls auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung eintragen. Es erfolgt ebenfalls eine Anrechnung auf die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers.

3. Möglichkeit: Pauschalversteuerung mit 25 % Lohnsteuer

Die dritte mögliche Variante ist seit dem 01.01.2020, dass der Arbeitgeber das Ticket / den Zuschuss zur Verfügung stellen kann, ohne dass die Aufwendungen auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung bescheinigt werden. In diesem Fall muss zwingend 25 % pauschale Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 Satz2 Nummer 2 EStG gezahlt werden. Eine Eintragung auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung entfällt. Eine Anrechnung auf die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers entfällt in diesem Fall ebenfalls.

Deutschlandticket oder Jobticket

Wie funktioniert's?

DEUTSCHLANDTICKET (D-Ticket) JOB

Die digitale Komplettlösung von ValueNet für das Deutschlandticket JOB ist möglich, ohne dass dabei zusätzliche Kosten für den Arbeitgeber entstehen. Oder Ihre Mitarbeitenden sparen bis zu 40 Prozent im Vergleich zum privaten Kauf (je nach persönlicher Lohneinstufung).

Die Bereitstellung und Verwaltung der Tickets erfolgen über die App und das ValueNet Portal, die sich Ihre Mitarbeitenden ganz einfach auf ihrem Smartphone einrichten.

JOBTICKET

Sie als Unternehmen oder Ihre Mitarbeiter erwerben ein Monats- oder Jahresticket. Sie händigen das Ticket an die jeweiligen Mitarbeiter aus oder der Mitarbeiter nutzt das Ticket und reicht einen Beleg zur Kostenerstattung monatlich oder jährlich bei Ihnen ein.  Über das ValueNet Portal erfolgt die Umsetzung voll automatisiert, sodass in Ihrer Personalabteilung oder Verwaltung keinerlei Aufwände entstehen. 

ValueNet konzipierte und verwaltet unter anderem durchgängig seit 13 Jahren für einen Münchner DAX-Konzern die Jobticket-Regelung für mehrere Tausend Mitarbeiter und hat ein enormes Know-how in diesem Bereich aufgebaut.

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